Allgemeine Geschäftsbedingungen
GBG Solutions GmbH · Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der GBG Solutions GmbH, Fulda (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung Messepilot.io sowie damit verbundener Dienstleistungen.
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der Plattform Messepilot.io zur Nutzung über das Internet sowie – soweit vereinbart – die Einrichtung der veranstaltungsspezifischen Wissensbasis, die Bereitstellung von QR-Code-Paketen, Aussteller-Profilen und des Live-Dashboards.
Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Angaben in Werbematerialien, auf der Website oder in Präsentationen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, solange der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
3. Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
4. Leistungsumfang und Verfügbarkeit
Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Ausgenommen sind Zeiten planmäßiger Wartung sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Vorlieferanten oder Netzbetreibern).
Planmäßige Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und außerhalb der Veranstaltungszeiten durchgeführt.
Für die während einer Veranstaltung erforderliche Netzabdeckung vor Ort ist der Auftraggeber verantwortlich.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Einrichtung erforderlichen Inhalte (Veranstaltungsdaten, Hallenpläne, Programm, Ausstellerlisten, Logos) rechtzeitig, vollständig und in nutzbarer Form bereit.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den überlassenen Inhalten verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
6. Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Auftraggeber für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
Sämtliche Rechte an der Software, an Quellcode, Design, Dokumentation und Marken verbleiben beim Anbieter. Eine Bearbeitung, Dekompilierung oder Vervielfältigung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist unzulässig.
An den vom Auftraggeber eingestellten Inhalten erwirbt der Anbieter lediglich die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot und bemisst sich in der Regel nach Anzahl der Aussteller und Veranstaltungstage. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und nach vorheriger Ankündigung die Leistungserbringung auszusetzen.
8. Laufzeit und Kündigung
Veranstaltungsbezogene Verträge enden mit Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Laufzeitverträge (z. B. das 365-Tage-Multipage-Paket) verlängern sich jeweils um zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
9. Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Plattform. Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben.
Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
10. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die für die betroffene Veranstaltung vereinbarte Nettovergütung.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Besucherinteraktionen oder mittelbare Schäden besteht nicht.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie die Information der Besucher ist der Auftraggeber als Verantwortlicher zuständig. Ergänzende Hinweise enthält unsere Datenschutzerklärung.
12. Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Name und Logo als Referenzkunden zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Fulda, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
